Die GEZ kannte jeder: Aus Radio- und Kino-Spots, die dazu anhielten, die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland an die „Gebühreneinzugzentrale“ zu leisten. Wer volljährig war und dieser Aufforderung nicht nachkam, konnte schon mal unangenehme Post oder gleich Besuch bekommen. Jetzt soll alles anders werden: Mit dem Slogan „Eine Wohnung, ein Beitrag“ ging am 1. Januar 2013 der neue Rundfunkbeitrag an den Start.
Was ist neu? Seit Anfang des Jahres ist der Beitrag, der die ersten drei TV-Programme sowie die öffentlich-rechtlichen Radiosender finanziert, pro Wohnung zu zahlen. Diese Änderung kommt besonders WGs zu Gute, die den unveränderten Beitrag von EUR 17,98 pro Monat ab sofort unter den Bewohnern aufteilen können. Wie viele Rundfunkgeräte dabei in der Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle.
Die Abschaffung der personengebundenen Gebühr minimiert also den Verwaltungsaufwand, sowohl für die Beitragsservicestelle als auch für die Beitragszahler. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bei seiner Familie zu Hause oder gemeinsam mit dem Partner, muss nur abklären, wer sich anmeldet bzw. angemeldet bleibt. Diese Person zahlt den Beitrag wie gehabt und holt sich von den Mitbewohnern deren Anteil daran zurück. Alle anderen melden sich bei der Servicestelle ab und geben bekannt, wer der Beitragszahler in der Wohnung ist.
Keine Änderung gibt es für Studenten, die BAföG beziehen. Weiterhin kann der aktuelle Bescheid eingereicht werden, um die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu bewirken.
Die Formulare zum An-, Um- und Abmelden findet ihr in unseren Filialen und unter www.rundfunkbeitrag.de. Im Internet findet ihr zusätzlich weitere Informationen zu Zweitwohnsitzen und Beiträgen für Selbstständige.