Wer keine reichen und spendablen Eltern hat, sollte sich rechtzeitig über die Besonderheiten eines Urlaubssemesters informieren.

Urlaubssemester: Fristen einhalten und Geld sparen
Wer keine reichen und spendablen Eltern hat, sollte sich rechtzeitig über die Besonderheiten eines Urlaubssemesters informieren. Foto: #unibrennt/Flickr

Krankheit, Auslandssemester, Praktikum, Schwangerschaft oder Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen – die Gründe für ein Urlaubssemester können vielfältig sein. Wer dabei keine Nachteile in Kauf nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig um die Formalitäten kümmern.

Für die Zeit der Beurlaubung verändern sich die Privilegien, die mit dem Studenten-Status einhergehen. So dürfen während dieser Zeit an der Uni Bremen beispielsweise keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn der Grund für das Urlaubssemester in der Elternzeit oder in der „Scheinfreiheit“ besteht (an anderen Hochschulen können die Regeln anders sein).

 

Bafög-Anspruch entfällt im Urlaubssemester

Der Studienplatz sowie der Studierendenstatus bleiben euch während der Beurlaubung erhalten. Die gute Nachricht: Damit besteht auch die Versicherung bei eurer Krankenkasse weiterhin. Allerdings entfällt der Anspruch auf Bafög im Urlaubssemester. Einzige Ausnahme: Wer sich beurlauben lässt, um im Ausland zu studieren, kann Auslands-Bafög beantragen.

Wichtig ist, dass ihr das Bafög-Amt rechtzeitig über eure Auszeit informiert, damit die Förderung eingestellt wird – bereits gezahlte Beiträge müssen zurückgezahlt werden. Urlaubssemester haben allerdings keine Auswirkungen auf die Förderdauer des Bafögs: Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit und dafür werden nur die Fachsemester gezählt. Ein Urlaubssemester gilt nicht als Fachsemester.

 

Wichtig: Rückmeldefristen beachten

Bei der Beantragung der Beurlaubung müsst ihr euch an die Rückmeldefristen halten, damit ihr immatrikuliert seid und den Studentenstatus behaltet. An der Uni Bremen könnt ihr euch im Falle des Urlaubssemesters auch vom Semesterticket befreien lassen, wenn ihr euch rechtzeitig darum kümmert.

Wer sich beurlauben lassen möchte, muss dafür einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser wird vom Studierendsekretariat der Uni bearbeitet. Den Antragsvordruck der Universität Bremen und weitere Informationen findet ihr hier:

www.uni-bremen.de/studium/studien-pruefungsverwaltung/formalitaeten-im-studienverlauf/beurlaubung.html

 

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