Auch ohne Nebenjob und Praktika lohnenswert. Oft gibt es vom Finanzamt Geld zurück, dass Ihr euch nicht entgehen lassen solltet. Was braucht Ihr dafür?

Typische Handbewegung beim Ausfüllen der Steuererklärung: Haare raufen. Foto: mactrunk/iStock

Zugegeben: Steuern gehören zu den weniger angenehmen Themen, aber früher oder später steht die erste Steuererklärung an – und dann sollte man wissen, was zu tun ist. Manche müssen erst aktiv werden, wenn sie ihr erstes Gehalt verdienen. Für andere lohnt sich die Steuererklärung schon während des Studiums. Wir erklären Euch, für weneine Steuererklärung verpflichtend ist, was Ihr absetzen könnt und welche Unterlagen Ihr benötigt.

Müssen Studenten überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Als Single besteht für Studenten dann die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Einnahmen mehr als 8.820 Euro im Jahr betragen. Außerdem muss dann eine Steuererklärung eingereicht werden, wenn Studierende zusätzlich zum Gehalt weitere steuerpflichtige Einnahmen erzielen, die mehr als 410 Euro im Jahr betragen und nicht von der Lohnsteuer betroffen sind. Dies können beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Warum sollten Studenten freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Laut der Bundessteuerberaterkammer kann sich die freiwillige Abgabe einer Einkommenssteuererklärung auch dann lohnen, wenn Studenten während ihres Studiums keinerlei weitere Einkünfte erzielen, sondern beispielsweise finanziell von ihren Eltern unterstützt werden, oder nur einen Minijob haben. Denn auch Studenten, die finanzielle Unterstützung bekommen, dürften immer Aufwendungen haben – es lohnt sich also, seine Belege zu sammeln. Gerade jedoch für Studenten, die neben dem Studium arbeiten, gibt es in der Regel eine Steuererstattung. Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt vielleicht bares Geld.

Was können Studenten denn von der Steuer absetzen?

Als Grundsatz gilt: Kosten, die untrennbar mit dem Studium verbunden sind, können geltend gemacht werden, darunter die sogenannten Werbungskosten. Steuerliche Werbungskosten sind laut Bundessteuerberaterkammer Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Hierunter fallen bei Studierenden zum Beispiel Ausgaben für Bücher und andere Arbeitsmittel, Ausgaben für Exkursionen sowie Fahrt- und weitere Studienkosten. Auch wer ein von der Uni vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder ein Auslandssemester absolviert, kann den Weg zur Praktikumsstelle oder Uni sowie weitere Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Formulare und Belege müssen Studenten abgeben?

„Es muss auf jeden Fall ein sogenannter Mantelbogen, der die persönlichen Daten der Steuerpflichtigen, die Adresse des Finanzamts und die Steuernummer sowie die Steueridentifikationsnummer umfasst, abgegeben werden“, so die Bundessteuerberaterkammer. Darüber hinaus sind je nach Einkunftsart die entsprechenden Anlagen beizufügen, also zum Beispiel Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. An dieser Stelle sind auch die Werbungskosten anzugeben, und die Anlage für Vermietung und Verpachtung, falls entsprechende Einkünfte vorliegen. „Hier sollte aber der Steuerberater befragt werden“, rät die Bundessteuerberaterkammer. Zwar gehen die Finanzämter im Rahmen der elektronischen Einreichung der Steuererklärung (Elster) zunehmend dazu über, keine sofortige Einreichung der Belege zur Einkommensteuererklärung zu fordern, jedoch sollten Studenten die Belege (Fachbücher) und weitere Studienkosten gut aufbewahren, falls sie auf Nachfrage eventuell doch zu einem späteren Zeitpunkt dem Finanzamt vorgelegt werden müssen.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Offizieller Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31. Mai. Eingereicht werden muss sie bei dem Finanzamt, das für den aktuellen Wohnsitz zuständig ist. Wer sich Hilfe von einem Steuerberater holt, kann die verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Dezember nutzen.

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