Welche Regelungen gibt es bei einem Nebenjob neben dem Studium zu beachten? Welche Auswirkungen hat das auf BAföG oder ein Stipendium? Wir haben die Antworten.

Wer neben dem Studium arbeitet, sollte sich mit der Rechtslage vertraut machen - insbesondere, falls auch Bafög bezogen wird. Foto: Convisum/Clipdealer
Wer neben dem Studium arbeitet, sollte sich mit der Rechtslage vertraut machen – insbesondere, falls auch Bafög bezogen wird. Foto: Convisum/Clipdealer

Im Laufe des Studiums beschäftigen einen viele Menge Fragen: Wie viel Geld darf ich eigentlich als Student dazuverdienen? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich eine ungerechte Note bekommen habe? Und wie fülle ich einen Bafög-Antrag richtig aus? Im zweiten Teil unserer Studentenfragen habe ich für euch die wichtigsten Antworten rund um das Thema Jobben neben dem Studium zusammengestellt: Wie viel darf ich eigentlich dazuverdienen und welche Regelungen gelten, wenn ich BaföG bekomme? Zusätzliche Informationen bekommt ihr auf den verlinkten Seiten am Ende des Textes.

 

Wie viel Geld darf ich als Student verdienen, ohne dass Abzüge anfallen?

 

Wer sich mit einem Minijob steuerfrei und ohne Sozialabgaben ein bisschen Geld dazuverdienen möchte, darf nicht mehr als 450 Euro brutto im Monat beziehen oder nur kurzfristig beschäftigt sein – das heißt weniger als 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr.

 

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

 

Während deiner Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer mehr arbeitet, verliert den Status als Student und wird als Arbeitnehmer eingestuft. Das hätte zum Beispiel zur Folge, dass du auch Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen müsstest.

 

Gelten diese Beschränkungen auch während der Semesterferien?

 

Nein, während der Semesterferien gelten diese zeitlichen Beschränkungen nicht, sofern die 50 Arbeitstage nicht überschritten werden. In dieser Zeit hat auch die Höhe deines Einkommens keine Auswirkungen auf deinen Studentenstatus.

 

Wie viel darf ich verdienen, wenn ich noch familienversichert bin?

 

Viele Studenten sind bis zu ihrem 25. Lebensjahr noch in der Familienversicherung. Aktuell liegt die Grenze des Zuverdienstes für Familienversicherte bei 450 Euro pro Monat – verdienst du mehr, können zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung anfallen.

 

Wie hoch darf mein Verdienst sein, wenn ich BaföG beziehe?

 

Wer im Studium BaföG bezieht, sollte bei der Höhe des Nebenverdienstes besonders aufpassen – sonst können die Bezüge gekürzt werden. Aktuell könnt ihr 400 Euro monatlich bzw. 4.800 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass etwas angerechnet wird. Dabei ist es egal, ob du jeden Monat Geld verdienst oder nur in den Semesterferien – entscheidend ist für das BaföG-Amt der Jahresverdienst.

 

Welche Regelungen gelten, wenn ich Stipendiat einer Begabtenförderung bin?

 

Für Stipendiaten gilt: Dein Nebenverdienst aus nichtselbständiger Arbeit darf die Grenze von 400 Euro pro Monat nicht überschreiten – sonst wird das Geld auf das Grundstipendium angerechnet. Selbstständige dürfen den Betrag von 324 Euro pro Monat nicht überschreiten.

 

Gilt das auch für das Deutschlandstipendium?

 

Beim Deutschlandstipendium sind die Regelungen deutlich unkomplizierter: Es ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BaföG angerechnet.

 

Wie viel Geld darf ich verdienen, wenn ich mit einem Stipendium promoviere?

 

Wenn du mit einem Stipendium promovierst, darfst du anrechnungsfrei zumeist bis zu zehn Stunden pro Woche als wissenschaftlicher Mitarbeiter an deinem Institut arbeiten. Bist du außerhalb der Wissenschaft angestellt, kannst du bis zu fünf Studenten pro Woche arbeiten. Das Einkommen während dieser Zeit ist unabhängig von der Höhe anrechnungsfrei – bei jeder weiteren Stunde Arbeit schrumpft allerdings die Förderung.

 

Hat mein Verdienst Auswirkungen auf das Kindergeld?

Nein, seit 2012 gibt es keine Einschränkungen mehr für Studenten, die noch Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr noch keine Ausbildung oder Studium abgeschlossen habt – in diesen Fällen sind nur Minijobs oder Nebentätigkeiten bis 20 Stunden pro Woche erlaubt.

 

Die wichtigsten Seiten zum Thema Nebenjob:

 

http://www.ratgeber-studienfinanzierung.de/info/bafoeg/bafoeg-und-jobben.html

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber1_3.html

 

Die UniFiliale auf FacebookAnregungen, Ergänzungen? Eure Meinung interessiert uns! Diskutiert mit uns auf Facebook.


Mehr aus " Campus Finance" zur Startseite