Auslandssemester, Praktikum oder eine spontane Weltreise – wer die Stadt für einen begrenzten Zeitraum verlässt, möchte seine Wohnung deswegen nicht gleich aufgeben. Zwischenmiete lautet das Zauberwort,

das nützliches Geld in die Haushaltskasse spült und die Wohnung vor dem Leerstand bewahrt. Studierende, die ihr Zimmer oder ihre komplette Wohnung für einen Zwischenmieter zur Verfügung stellen möchten, sollten jedoch vorab ein paar Dinge wissen. Wir klären Euch über die wichtigsten Fragen auf.

Damit die Zwischenvermietung des WG-Zimmers oder der Wohnung für beide Seiten angenehm verläuft, sollten vorab einige Dinge beachtet werden. Foto: AntonioGuillem/iStock

Muss der Vermieter zustimmen?

Grundsätzlich habt Ihr das Recht, Eure Wohnung unterzuvermieten. Der Vermieter muss dennoch immer vorher um Erlaubnis gefragt werden, wie Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes e.V., erklärt. Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, macht ihr Euch als Mieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Zudem stellt die ungenehmigte Untervermietung einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Also: Lieber vorher mit dem Vermieter sprechen.

Brauche ich einen Untermiet-Vertrag?

Zwar gibt es keine speziellen Verträge für Untervermietungen, ein eigener Mietvertrag muss dennoch abgeschlossen werden. In diesem Vertrag rückt der Hauptmieter an die Stelle des Vermieters und der Untermieter wird zum Mieter. Das heißt für Euch aber auch, dass Ihr als Hauptmieter für den Untermieter haftet – sprich: Ihr müsst die Miete auch dann weiter an den Vermieter zahlen, wenn der neue Wohn-Gast dies einmal nicht tun sollte. In dem Mietvertrag sollten zudem Möbel oder andere Gegenstände, die Ihr in der Wohnung lasst und eventuell vom Zwischenmieter genutzt werden, schriftlich festgehalten werden.

Was muss ich bei der Höhe der Zwischenmiete beachten?

Klare Regelungen gibt es nicht bei der Höhe der Zwischenmiete, Ihr könnt die Summe mit dem Zwischenmieter frei vereinbaren. Allerdings solltet Ihr der Fairness halber nicht mehr als die eigentliche Miete verlangen und daraus kein Geschäft machen. Wollt Ihr Euch trotzdem ein bisschen was dazuverdienen bei der Zwischenvermietung, müsst Ihr den Vermieter darüber nicht in Kenntnis setzen. Die überschüssige Untermiete steht dem Vermieter nicht zu, sondern Euch.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Kündigungsfrist beim Hauptmieter liegt bei drei Monaten. Will der Vermieter dem Mieter die Wohnung kündigen, staffelt sich die Kündigungsdauer nach Wohndauer. Allerdings braucht der Vermieter auch bei der Untermiete einen triftigen Grund für die Kündigung, wie zum Beispiel Eigenbedarf.

Es gibt jedoch eine Sonderregelung für den Hauptmieter, also denjenigen, der gerade seine Wohnung untervermietet: Er darf ohne Angaben von Gründen kündigen. Dabei verlängert sich die Kündigungsfrist allerdings von drei auf sechs Monate.

Untermieter, die wieder ausziehen wollen, müssen eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Wer hingegen nur vorübergehend in einem möblierten Zimmer wohnt, kann jeweils zum Monatsende kündigen.

Was passiert, wenn der Zwischenmieter die Wohnung schädigt?

Als Zwischenvermieter haftet Ihr gegenüber dem Hauptvermieter für die Schäden, den der Untermieter verursacht. Soweit muss es zwar nicht immer kommen, aber auch, wenn sich beispielsweise Nachbarn dauerhaft über die laute Musik des Zwischenmieters beklagen, können Untermieter zur fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrags führen. Als Hauptmieter solltet Ihr also auch während Eurer Abwesenheit immer für mögliche Abmahnungen erreichbar sein, denn Ihr seid mietrechtlich für das Verhalten Eures Untermieters verantwortlich.

Wie kann ich mich absichern?

Wer seine Wohnung für einen bestimmten Zeitraum untervermietet, sollte sich gut absichern: Es empfiehlt sich, auf alle Fälle eine Kaution zu vereinbaren, die der Zwischenmieter an Euch zahlt. Bei möglichen Schäden habt Ihr so zumindest ein bisschen Geld in der Hand, um das Geschädigte zu ersetzen. Zudem sollte Euer Untermieter eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die auch Mietsachen miteinschließt, und im Falle eines Schades aufkommt. Ein gewisses Restrisiko bleibt allerdings, denn: Kann der Untermieter beispielsweise nicht zahlen, so bleibt der Hauptmieter auf dem Schaden sitzen.


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Ein Gedanke zu „Zwischenmiete – was muss ich beachten?“

  1. Kati schrieb am 28. Februar 2019 um 16:09 Uhr:

    Super Hinweise. Danke euch!