Das Masterstudium ist ein Zweitstudium. Ändert sich da eigentlich was bezüglich Steuern, BaföG, Krankenversicherung, etc.? Wir haben nachgeschaut.

Bis der Hut aufgesetzt werden darf, müssen nicht nur akademische Herausforderungen bestanden werden, sondern oft auch finanzielle. Foto: Carballo/Fotolia
Bis der Hut aufgesetzt werden darf, müssen nicht nur akademische Herausforderungen bestanden werden, sondern oft auch finanzielle. Foto: Carballo/Fotolia

 

Wenn das Master-Studium beginnt, fängt nicht nur ein neuer Abschnitt an – auch bezüglich Krankenversicherung, Bafög-Anspruch und der Höhe des Nebenverdienstes tauchen Fragezeichen auf. Wir erklären euch die wichtigsten Änderungen beim Übergang in den Master und sagen euch, worauf ihr achten müsst.

 

 

Krankenversicherung und Kindergeld

Viele Studenten, die ein Master-Studium beginnen, sind älter als 25 Jahre. Damit entfällt der Anspruch auf das Kindergeld, außerdem seid ihr nicht mehr über die Familie krankenversichert. Am 1. Januar 2015 wurde ein kassenindividueller Zusatzbeitrag eingeführt. Das bedeutet, dass die von Studenten monatlich zu zahlenden Beiträge je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sind. Ein Preisvergleich lohnt sich. Der Studententarif entfällt, wenn ihr älter als 30 seid oder mehr als 14 Semester studiert habt.

 

 

 

Bafög-Anspruch

Auch im Master-Studium könnt ihr bis zum 35. Lebensjahr Bafög beantragen, wenn ihr grundsätzlich förderberechtigt seid. Wenn ihr davor bereits ein Diplom oder Staatsexamen gemacht habt, entfällt der Anspruch allerdings.

 

 

Finanzierung

Wer nicht auf einen Studienkredit zurückgreifen will, hat die Möglichkeit auf ein Stipendium, das meistens vor allem politisch und sozial engagierte Studierende fördert. Dabei zahlt der Staat oft die eine Hälfte, während eine private Stiftung oder ein Unternehmen die andere Hälfte übernimmt. Wie die Chancen auf ein Stipendium stehen, welche Unterlagen ihr benötigt und wie ihr die richtige Stiftung findet, könnt ihr hier nachlesen:

www.unifiliale.de/was-mache-ich-eigentlich-wenn-ich-ein-stipendium-beantragen-will

Oder auch hier:

www.mba-studium.net/content/view/697/416/

 

 

Wohngeld

Wohnt ihr alleine und absolviert euer Erststudium, habt ihr keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn ihr jedoch mit Angehörigen zusammen wohnt, der weder studiert noch ausgebildet wird, hat euer Haushalt möglicherweise Wohngeldanspruch.

 

 

Nebenverdienst

Wer während des Master-Studiums unter 25 ist und noch familienversichert, darf im Monat zurzeit höchstens 395 Euro verdienen. Für Minijobs („geringfügige Beschäftigung“) gilt eine Grenze von 450 Euro, weil in diesen Fällen vom Arbeitgeber Sozialabgaben entrichtet werden. Als Bafög-Empfänger dürft ihr die Grenze von 400 Euro Einkommensdurchschnitt nicht überschreiten. Wenn ihr mehr verdient, können die Leistungen gekürzt werden.

 

 

Steuern

Verdient ihr als Single im Nebenjob mehr als 946 Euro im Monat, müsst ihr darauf Steuern zahlen. Manchmal wird auch bei kürzeren oder gering bezahlten Jobs wegen einer ungünstigen Steuerklasse die Lohnsteuer einbehalten – dann empfiehlt sich eine Steuererklärung abzugeben, um das Geld wiederzubekommen.

 

 

Steuererklärung

Eine Steuererklärung kann sich für euch lohnen, denn im Gegensatz zum Erststudium gilt der Master als Zweitstudium und prinzipiell sind alle Kosten dafür absetzbar. Das kommt natürlich nur zum Tragen, wenn Ihr so viel Geld verdient, dass Ihr Steuern zahlen müsst.

 

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