Muss ich als Studierende:r eine Steuererklärung abgeben? Wir geben euch Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Steuererklärung.
Ja, es gibt zugegebenermaßen schönere Freizeitbeschäftigungen, als sich mit Steuern zu beschäftigen. Vor allem wenn es um die Steuererklärung im Studium geht, tauchen viele Fragen auf: Muss ich als Studierende:r überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Lohnt sich für mich eine Abgabe? Und wer unterstützt mich, wenn ich nicht weiter weiß? Wir klären für euch die wichtigsten Fragen.
Muss ich als Studierende:r eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind Studierende nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ausnahmen bestehen dann, wenn ihr selbstständig oder freiberuflich auf Rechnung arbeitet und die Einnahmen mehr als 9.984 Euro (Grundfreibetrag 2022) betragen. Zudem müssen Studierende auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn steuerpflichtige Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte erzielt werden, die zusammengerechnet den Grundfreibetrag übersteigen. Die erste gute Nachricht ist also erst einmal: Für viele Studierende ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig.
Lohnt es sich, als Studierende:r eine Steuererklärung abzugeben?
Die zweite gute Nachricht: Auch für Studierende kann eine freiwillige Steuererklärung bares Geld bedeuten. Sobald ihr während des Studiums einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum absolviert habt, lohnt sich die Mühe. Denn sobald euch vom Gehalt Lohnsteuer abgezogen wurde, könnt ihr euch diese ggf. zurückholen. Besonders lohnend ist eine Steuererklärung für Studierende im Zweitstudium, denn anders als beim Erststudium könnt ihr diese Kosten als Werbungskosten absetzen.
Was kann ich als Studierende:r von der Steuer absetzen?
Als Grundsatz gilt: Alle Kosten, die eindeutig mit dem Studium verbunden sind, können Studierende im Zweitstudium (auch Master) geltend machen. Darunter fallen zum Beispiel die sogenannten Werbungskosten. Typische Werbungskosten im Studium können Semesterbeiträge und Studiengebühren, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek, Studienfahrten und Exkursionen und Auslandssemester oder Praktika sein. Auch Fachliteratur und Arbeitsmittel (Ordner, Schreibutensilien etc.), Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten sowie Drucker, Laptop, Smartphone & Co. könnt ihr absetzen.
Wichtig: Um die Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen zu können, solltet ihr unbedingt alle dazugehörigen Belege und Rechnungen aufbewahren, um diese auf Nachfrage vorweisen zu können. Besonders Rechnungen von größeren Anschaffungen wie beispielsweise eines neuen Laptops sind wichtig. Kleine Aufwendungen wie Ordner, Stifte o.Ä. fallen unter die sogenannte Studienkosten-Pauschale.
Studierende im Erststudium können Kosten, die durch ihr Studium anfallen, zwar auch per Steuererklärung absetzen. Allerdings behandelt das Finanzamt diese Kosten als Sonderausgaben. Diese sind auf 6.000 Euro jährlich begrenzt und mindern nur den Steuerbetrag in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden.
Wie mache ich meine Steuererklärung?
„Es muss auf jeden Fall ein sogenannter Mantelbogen, der die persönlichen Daten der Steuerpflichtigen, die Adresse des Finanzamts und die Steuernummer sowie die Steueridentifikationsnummer umfasst, abgegeben werden“, so die Bundessteuerberaterkammer. Darüber hinaus sind je nach Einkunftsart die entsprechenden Anlagen beizufügen, also zum Beispiel Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. An dieser Stelle sind auch die Werbungskosten anzugeben.
Die klassische Methode, um seine Steuererklärung abzugeben, ist die Online-Plattform Elster. Für Ungeübte kann die Nutzung des Portals jedoch zur Herausforderung werden. Wenige Begriffe werden genauer erklärt und die Formulare sind eher für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgelegt. Nicht ganz einfach den Überblick zu behalten, wo welche Kosten eingetragen werden müssen – vor allem beim ersten Mal.
Wer kann mir helfen?
Wer sich das Prozedere erleichtern möchte, hat vielerlei Möglichkeiten, sich digitale Unterstützung zu holen. Auch die Sparkasse Bremen bietet eine Online-Steuererklärung an. Das Praktische: Das Tool verknüpft sich mit dem bestehenden Online-Banking und kann so bereits einige Bereiche eigenständig ausfüllen – lästiges Suchen und Tippen entfällt. Und so geht’s: Einfach im Online-Banking anmelden und die Konten auswählen, auf denen steuerrelevante Umsätze stattfinden und deren Daten ihr für die Steuererklärung nutzen möchtet. Das Beste: Ihr könnt die Online-Steuererklärung gleich ausprobieren – ohne Risiko. Denn bezahlt wird erst zum Schluss, bei Abgabe der Steuererklärung.
In Bremen gibt es weitere Möglichkeiten, sich bei der Steuererklärung Unterstützung zu holen. Eine gute Anlaufstelle ist der Lohnsteuerhilfeverein, der in Bremen sechs Beratungsstellen hat. Wer dabei Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss dort Mitglied werden. Die Beiträge sind gestaffelt und richten sich nach dem Einkommen.